18.09.2008 - 09:45
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein Autohändler, der mir einen PKW verkauft, der nach zwei Monaten und vielleicht gefahrenen 2000km einen Motorschaden erleidet, diesen Schaden nicht auf seine Kappe nehmen, da der Schaden beim Verkauf ja nicht vorhanden war. (Verschleissschäden fallen ja wohl sowieso nicht unter die Gewährleistung.)
Also sträuben sich die Autohändler völlig unnötig gegen diese Gewährleistung, die ja eben keine Haltbarkeitsgarantie ist?
Also sträuben sich die Autohändler völlig unnötig gegen diese Gewährleistung, die ja eben keine Haltbarkeitsgarantie ist?

