14.07.2008 - 06:41
Zitat:Aber: Bußgelder werden aus der Schweiz nach D noch nicht verfolgt
Leider nicht: die Schweizer sind clever, während wir in Deutschland das ganze nur als Ordnungswidrigkeiten bezeichnen, sind die Schweizer dazu über gegangen, das Ganze Straftaten zu nennen. Das muß dann die Deutsche Polizei nach einem Rechtshilfeersuchen verfolgen und hat wenig Chancen die Sachen liegen zu lassen.
Also runter vom Gas oder man hat Spaß daran es herauszufinden, ob man durchkommt.

