Wegen den Geschäftszahlen, ich denke das der Gewinn steuerbar ist da ja evtl. die Gehälter der Geschäftsführer "gesteuert" werden, also bleibt das als Gewinn übrig was man will. Aber wenn Bedenken bestehen solte eine Barabwicklung möglich sein. Wegen der Laufleistung hingegen, das ist schon komisch...
Aber das ist mein genereller Eindruck das die professionellen Autoverkäufer bewust versuchen den Käufer über möglichst vieles im Unklaren zu lassen... mal hat man das Gefühl stärker - mal weniger stark.
So ist halt das Geschäft, sie bekommen ein Fahrzeug auf den Hof (Inzahlungnahme) und müssen es bestmöglich verkaufen.
Selbst bei der Mercedes Niederlassung in München habe ich seinerzeit eine Bestellung getätigt, das kommt wohl im Autohandel vor. D.H. als Käufer verzichtet man auf Schadenersatz wenn eben nicht geliefert wird (weil das Fahrzeug zwischenzeitlich anders verkauft wird, oder zwischenzeitlich verloren geht)
Aber das ist mein genereller Eindruck das die professionellen Autoverkäufer bewust versuchen den Käufer über möglichst vieles im Unklaren zu lassen... mal hat man das Gefühl stärker - mal weniger stark.
So ist halt das Geschäft, sie bekommen ein Fahrzeug auf den Hof (Inzahlungnahme) und müssen es bestmöglich verkaufen.
Selbst bei der Mercedes Niederlassung in München habe ich seinerzeit eine Bestellung getätigt, das kommt wohl im Autohandel vor. D.H. als Käufer verzichtet man auf Schadenersatz wenn eben nicht geliefert wird (weil das Fahrzeug zwischenzeitlich anders verkauft wird, oder zwischenzeitlich verloren geht)

