20.01.2016 - 21:36
Also ..... wie in meinem Ersten Post schon geschrieben war mir klar, dass eine AHK an einem Maserati dem Ein oder Anderen suspekt vorkommen mag, aber das ist mir ziemlich egal und bringt mich auch nicht weiter und desweiteren halten diese Herrschaften den Neuen Ghibli sowieso nicht für einen echten Maserati ;)
Das sollte jeder so halten, wie er es mag.
Ich bin jedoch sicher, dass gerade der Ghibli Diesel für viele Käuferschichten interessanter würde, wenn man zumindest ab und zu einen Hänger (Gastronome ect) zum einkaufen dahinter hängen könnte, oder sein Boot befördern könnte, oder einen Fahrradträger an die Kupplung bauen usw.
Um da nun Klarheit zu schaffen, ob das generell funktioniert, müsste ich Bzw. die Herstellerfirma wissen, ob in den Ghiblipapieren überhaupt eine Anhängelast eingetragen ist.
Da ich einen Gran Turismo fahre und mir nur dann einen Ghibli als Zweitwagen zulegen würde, wenn der Anbau einer AHK möglich ist, wäre ich sehr dankbar, wenn ein Ghiblifahrer mir die entsprechende Auskunft geben könnte.
Das sollte jeder so halten, wie er es mag.
Ich bin jedoch sicher, dass gerade der Ghibli Diesel für viele Käuferschichten interessanter würde, wenn man zumindest ab und zu einen Hänger (Gastronome ect) zum einkaufen dahinter hängen könnte, oder sein Boot befördern könnte, oder einen Fahrradträger an die Kupplung bauen usw.
Um da nun Klarheit zu schaffen, ob das generell funktioniert, müsste ich Bzw. die Herstellerfirma wissen, ob in den Ghiblipapieren überhaupt eine Anhängelast eingetragen ist.
Da ich einen Gran Turismo fahre und mir nur dann einen Ghibli als Zweitwagen zulegen würde, wenn der Anbau einer AHK möglich ist, wäre ich sehr dankbar, wenn ein Ghiblifahrer mir die entsprechende Auskunft geben könnte.
Ich gebe immer mal meinen Senf dazu.... auch wenn alle Anderen Ketchup wollen

