08.05.2014 - 08:43
zur Frage Tüv:
die kann ich Dir natürlich auch nicht zuverlässig beantworten aber:
wenn Du ansonsten alles beim alten belässt, sehe ich keinen Grund warum das nicht eintragungsfähig sein sollte. Die Karosse gibt die Mehrbreite (auf den Originalfelgen) allemal her. Vom Durchmesser ändert sich sowieso nichts (Tachoabweichung). Wobei Du nicht die vollen 10 mm Aufstandsfläche bekommst, da es den Reifen mit der Mehrbreit natürlich auf den originalen Felgen etwas mehr "reinzieht", geht aber schon sehr in die Details..
Micha
die kann ich Dir natürlich auch nicht zuverlässig beantworten aber:
wenn Du ansonsten alles beim alten belässt, sehe ich keinen Grund warum das nicht eintragungsfähig sein sollte. Die Karosse gibt die Mehrbreite (auf den Originalfelgen) allemal her. Vom Durchmesser ändert sich sowieso nichts (Tachoabweichung). Wobei Du nicht die vollen 10 mm Aufstandsfläche bekommst, da es den Reifen mit der Mehrbreit natürlich auf den originalen Felgen etwas mehr "reinzieht", geht aber schon sehr in die Details..
Micha

