21.09.2007 - 12:27
Da ist der Gang zum Anwalt womöglich tatsächlich ratsam. Privatverkauf hin oder her, wissentlich verschwiegene Mängel führen auch beim Privatverkauf zur Haftung. Derart viele Mängel nicht gewusst zu haben ist nicht glaubhaft.
@veith2224v
Du kannst alles schreiben, nur solltest Du den Namen der Werkstatt nicht erwähnen, es sei denn, deine Äusserungen sind stichhaltig belegbar!!
Du kannst zum Beispiel schreiben:
Mein Auto war mal bei Maserati-x zum Service.
Jetzt gehe ich lieber zu Maserati-y.
Statt Maserati-x(y) kannst Du getrost die richtigen Namen schreiben.
Du darfst nicht schreiben:
Maserati-x hat Sch... gebaut, deshalb geh ich jetzt zu Maserati-y.
@veith2224v
Du kannst alles schreiben, nur solltest Du den Namen der Werkstatt nicht erwähnen, es sei denn, deine Äusserungen sind stichhaltig belegbar!!
Du kannst zum Beispiel schreiben:
Mein Auto war mal bei Maserati-x zum Service.
Jetzt gehe ich lieber zu Maserati-y.
Statt Maserati-x(y) kannst Du getrost die richtigen Namen schreiben.
Du darfst nicht schreiben:
Maserati-x hat Sch... gebaut, deshalb geh ich jetzt zu Maserati-y.

