11.01.2013 - 12:47
Wen die juristische Seite interessiert:
Ich habe vor Jahren mal für einen Mandanten eine dementsprechende Schadensersatzforderung vor Gericht durchgesetzt.
Der Lebenssachverhalt war grundsätzlich dergleiche - Der Mandant war aus dem Mittelhessischen irgendwohin in den hohen Norden gefahren, um von einem Privatmann (oder Händler? - weiß ich nicht mehr) einen Wagen zu kaufen, den dieser zuvor ebenso detailliert wie gänzlich unrichtig beschrieben hatte.
Es ging zwar nur um Peanuts - ein paar hundert Locken -, aber für den Mandanten letztlich verständlicherweise ums Prinzip.
Das Gericht war damals zu dem Schluss gekommen, dass die Unrichtigkeit der verkäuferseitigen Angaben aufgrund ihrer Evidenz nicht mehr vom sog. allgemeinen Lebensrisiko (des Käufers) umfasst war und die Grenzen zulässiger Werbung / Anpreisung sprengte.
Viele Grüße,
Uli
Ich habe vor Jahren mal für einen Mandanten eine dementsprechende Schadensersatzforderung vor Gericht durchgesetzt.
Der Lebenssachverhalt war grundsätzlich dergleiche - Der Mandant war aus dem Mittelhessischen irgendwohin in den hohen Norden gefahren, um von einem Privatmann (oder Händler? - weiß ich nicht mehr) einen Wagen zu kaufen, den dieser zuvor ebenso detailliert wie gänzlich unrichtig beschrieben hatte.
Es ging zwar nur um Peanuts - ein paar hundert Locken -, aber für den Mandanten letztlich verständlicherweise ums Prinzip.

Das Gericht war damals zu dem Schluss gekommen, dass die Unrichtigkeit der verkäuferseitigen Angaben aufgrund ihrer Evidenz nicht mehr vom sog. allgemeinen Lebensrisiko (des Käufers) umfasst war und die Grenzen zulässiger Werbung / Anpreisung sprengte.

Viele Grüße,
Uli
