25.01.2012 - 06:42
Das betrifft uns doch nicht
Die Probefahrt gilt doch nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab April 2012. Der 1. Prüftermin ist bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren fällig. Die 1. Probefahrt beim Tüv ist dann 2015 fällig.
René
Die Probefahrt gilt doch nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab April 2012. Der 1. Prüftermin ist bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren fällig. Die 1. Probefahrt beim Tüv ist dann 2015 fällig.
René

