31.01.2011 - 23:53
V oder ZR Reifen sind bei der in den Papieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit zwingend vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt nur für Reifen mit M+S Kennung und einem entsprechenden Hinweis(Aufkleber) im Sichtbereich des Fahrers. Das gilt auch für Fahrzuege mit roter 07 Nummer. Auch Die müssen der StvZO entsprechen, wenn es auch nicht immer kontrolliert wird.

