05.10.2010 - 12:54
hoehenberger schrieb:- Jetzt ist Termin für Besichtigung/Kauf/Übergabe festgelegt (in 10 Tagen), und plötzlich heißt es: MwSt. ist leider nicht mehr ausweisbar, da der Wagen "von privat" importiert werden musste.
Für mich als Selbstständigen ist das praktisch eine Preiserhöhung um 19%!
...egal von wem der Wagen importiert wird, 19% Einfuhrumsatzsteuer muss immer bezahlt werden. Damit kann ein Vorsteuerabzugsberechtigter in D dies über seine MwSt.-Erklärung in jedem Fall zurückholen.
Es gibt eigentlich aus meiner Sicht nur zwei Erklärungen:
1. Wie Pantera sagt, die Rechnung ist offiziell niedriger ausgefallen, um weniger Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Macht eigentlich keinen Sinn für den Händler, denn er muss das schwarz gezahlte Geld zu dem offiziellen Kaufpreis hinzu ja auch aus den Büchern kriegen. Es sei, denn, das war nie in den Büchern...
Wenn er einen Privatmann das Auto importieren lässt, zahlt dieser ja Betrag x + 19% Einfuhrumsatzsteuer. Der Händler kauft das Auto vom Privatmann und verkauft es an Dich weiter - da muss er dann ja richtig gut am Auto verdienen, damit sich das rechnet. Bist Du sicher, dass das Auto so gut ist? Der Franken hat schließlich auch ganz schön aufgewertet, was einen guten Deal noch weniger wahrscheinlich macht.
Du könntest ihn fragen, ob bei einem geringer ausweisbaren Kaufpreis die MwSt. ausweisbar wäre (Du dann den Rest also auch schwarz on top drauflegst - bringt Dir eigentlich auch nichts. Bei einem geringeren offiziellen Kaufpreis kannst Du das Auto später natürlich auch günstiger auslösen aus der Firma)
2. Das Auto ist über den Händler importiert worden, der hat sich die MwSt. wiedergeholt und ihn dann an einen vorgeschobenen Privatmann für kleines Geld weiterverkauft. Einmal in privater Hand, ist die MwSt. natürlich weg. In dem Fall müsste man sich auch fragen, warum er das tut. Um die Gewährleistungsansprüche des Händlers zu umgehen?
Frag doch mal nach den Zollpapieren, ob er da was hat.
Viel Erfolg
Don Jupp

