16.08.2010 - 20:57
Daany schrieb:mal was zum auto, ist es erlaubt das kennzeichen so "schief" anzubringen?
meins ist auch so schief, vll weiß das ja jemand....
2.3 Stellung des Kennzeichens im Verhältnis zur Senkrechten.
Das Kennzeichen steht senkrecht; Abweichungen bis zu 5° sind zulässig. Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist, kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein, und zwar:
2.3.1 um höchstens 30°, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt;
2.3.2 um höchstens 15°, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt.
Ciao Yannick
