11.05.2010 - 10:25
@ Chriscraft: So, wie ich den Kommentar von Jürgen verstehe ging es nicht gegen Dich, sondern die Aussage von Yannick und da geb ich ihm uneingeschränkt recht. Die Teilkasko reguliert lediglich Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe und andere Glasschäden wie z.B. defekte Scheinwerfer nach Unfall, sowie Schäden durch Einbruch, Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Je nach Gesellschaft auch Wildschäden, hier allerdings meist nur durch so genanntes Haarwild. Wenn also jemand „Verschleiß“ und nichts anderes ist eine mit der Zeit spröde und gerissene Heckscheibe, als Glasschaden meldet ist das nun mal Versicherungsbetrug – punkt aus! Das dafür andere - also auch ich - dafür zahlen müssen ist, leider Tatsache, aber allgemein bekannt. Aber die offene Anleitung hier ist einfach zuviel des Guten. Und das hat überhaupt nichts mit Sozialstaat zu tun – diese Aussage ist in meinen Augen einfach nur dämlich.
