18.03.2010 - 16:05
Aus dem heutigen ADAC-Oldtimer-Newsletter:
In einem am 11. März 2010 stattgefundenen Gespräch zwischen der ADAC Oldtimer-Sektion und dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Dr. Andreas Scheuer, ging es im Rahmen aktueller Themen in Bezug auf historische Fahrzeuge auch um die vorgesehene Einführung eines Wechselkennzeichens in Deutschland.
Herr Dr. Scheuer erklärte hierbei, dass Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer dem Thema Wechselkennzeichen hohe Priorität einräumt und intensiv prüfen lässt, wie zeitnah eine optimale Umsetzung erfolgen kann. Das Ministerium hat diesbezüglich bereits beim Bundesverband der Versicherer angefragt, inwiefern ein solches Vorhaben versicherungsseitig realisiert werden könnte.
Der ADAC begrüßt und unterstützt den Vorstoß von Dr. Ramsauer, mehrere Fahrzeuge abwechselnd mit einem Nummernschild im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu können. Aus Sicht des ADAC sollte die Regelung jedoch nicht auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden. Somit kämen auch Oldtimer- sowie Youngtimerfahrzeuge in den Genuss einer solchen Maßnahme.
In einem am 11. März 2010 stattgefundenen Gespräch zwischen der ADAC Oldtimer-Sektion und dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Dr. Andreas Scheuer, ging es im Rahmen aktueller Themen in Bezug auf historische Fahrzeuge auch um die vorgesehene Einführung eines Wechselkennzeichens in Deutschland.
Herr Dr. Scheuer erklärte hierbei, dass Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer dem Thema Wechselkennzeichen hohe Priorität einräumt und intensiv prüfen lässt, wie zeitnah eine optimale Umsetzung erfolgen kann. Das Ministerium hat diesbezüglich bereits beim Bundesverband der Versicherer angefragt, inwiefern ein solches Vorhaben versicherungsseitig realisiert werden könnte.
Der ADAC begrüßt und unterstützt den Vorstoß von Dr. Ramsauer, mehrere Fahrzeuge abwechselnd mit einem Nummernschild im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu können. Aus Sicht des ADAC sollte die Regelung jedoch nicht auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden. Somit kämen auch Oldtimer- sowie Youngtimerfahrzeuge in den Genuss einer solchen Maßnahme.

